Sie sind herzlich in Ihrer Evangelischen Kirche willkommen!
Sie haben Fragen zu einem möglichen Eintritt oder Wiedereintritt? Hier erhalten Sie einige Informationen!
An wen muss ich mich wenden, wenn ich (wieder) in die Kirche eintreten will?
Ansprechpartner ist die Pfarrerin oder der Pfarrer Ihrer Gemeinde und vereinbart einen Termin für ein Gespräch mit Ihnen, wenn Sie Ihr Anliegen vortragen.
Wie ist das mit der Taufe?
Die Taufe ist einmalig und wird von allen Kirchen gegenseitig anerkannt. Darum werden Sie bei einem Kircheneintritt nicht noch einmal getauft, auch dann nicht, wenn Sie früher einer anderen anerkannten christlichen Gemeinschaft angehört haben. Wenn Sie vorher zu keiner christlichen Gemeinschaft gehört haben, werden Sie durch die Taufe in die evangelische Kirche aufgenommen. Vorher können Sie in Gesprächen o.ä. den christlichen Glauben näher kennen lernen.
Was habe ich von der Mitgliedschaft in der Kirche?
Sie erwerben mit der Kirchenmitgliedschaft verschiedene Rechte, z. B. das Recht, ein Patenamt bei einer Taufe zu übernehmen, kirchliche Dienste in Anspruch zu nehmen (z. B. die kirchliche Trauung, das kirchliche Begräbnis) und an weiteren Angeboten Ihrer Kirchengemeinde teilzunehmen. Außerdem haben Sie dann das Recht, an den Wahlen zum Leitungsgremium, dem Kirchenvorstand, teilzunehmen, selbst zu wählen oder sich in ein kirchliches Amt wählen zu lassen.
Was kostet mich der Eintritt?
Der Eintritt in die evangelische Kirche ist, im Unterschied zum Austritt bei den staatlichen Stellen, kostenlos.
Was kostet mich die Mitgliedschaft?
Es gibt viele Kirchenmitglieder, die gar keine Kirchensteuer zahlen (z.B. Jugendliche, Studierende, Arbeitslose, Rentner). In der Regel müssen neun Prozent der Lohn- oder Einkommenssteuer bezahlt werden. Dies gilt ab einem Bruttoeinkommen von 866,99 € für Ledige, 1625,99 € für Verheiratete und 2195,99 € für Verheiratete mit einem Kind. Wer 2.500 € brutto im Monat verdient, zahlt etwas mehr als 16 € Kirchensteuer monatlich. Die Kirchensteuer kann als Sonderausgabe von der Einkommenssteuer abgesetzt werden. So verringert sich Ihre Steuerschuld.
Die Kirche ist dankbar, dass ihre Mitglieder die kirchliche Arbeit mit Spenden und Kollekten und vor allem mit der Kirchensteuer unterstützen. Falls Sie eine Lohnsteuerkarte haben: Bitte lassen Sie Ihre Kirchenzugehörigkeit nach Ihrem Wiedereintritt eintragen.